In
Rheinland-Pfalz sind ab Juli 2012 auch in bestehenden Wohnungen
Rauchmelder vorgeschrieben.
Der
Gesetzestext besagt:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer
sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen
führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht)
und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt
und gemeldet wird. Weiterlesen...