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Rauchmelder retten Leben

In Rheinland-Pfalz sind ab Juli 2012 auch in bestehenden Wohnungen Rauchmelder vorgeschrieben.

Der Gesetzestext besagt:
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.

Die Feuerwehr Wernersberg möchte daher informieren und die Wernersberger dazu auffordern der Rauchmelder Pflicht nachzukommen.
Es wird vom Gesetzgeber in bestehenden Wohnungen keine Kontrollen geben, allerdings kann es im Brandfall Probleme mit den Versicherungen geben, sollten keine Rauchmelder eingebaut sein.
Weitere Infos zu Rauchmeldern in Privat Wohnungen bekommen Sie bei der
Feuerwehr Wernersberg oder im Internet unter "Rauchmelder-Lebensretter.de"

Die Feuerwehr Wernersberg möchte die Aktion unterstützen und wird im Jahr 2012 für jedes Neugeborene Wernersberger Kind einen Rauchmelder für das Kinderzimmer spenden.
Die Eltern können sich bei der Feuerwehr melden und der Rauchmelder wird persönlich nach Hause gebracht und befestigt.

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